2005 war im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz eine Pauschale von 44 Euro pro Stunde für hauptamtliche Betreuer mit Hochschulabschluss fixiert worden. „Das war schon hart an der Grenze“, meint Nyhsen, der Geschäftsführer des Katholischen Vereins für soziale Dienste (SKM) in Aachen ist. Nyhsen hält 55 Euro für kostendeckend.
Bundespolitiker aus der Region wie Ulla Schmidt und Rudolf Henke seien offen für die finanziellen Sorgen der Betreuungsvereine. Eine Erhöhung der Vergütung hielten sie, sagt Nyhsen, aber erst in der nächsten Legislaturperiode des Bundestags für machbar. Bis dahin bleibe dem SKM nur die Möglichkeit, mehr Fälle zu übernehmen, was zu Lasten der Qualität der Betreuung gehe. Das widerspreche Paragraph 1901 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der fordere „die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht“.
Betreuungsvereine haben mehrere Aufgaben. Ihre Mitarbeiter führen hauptamtlich Betreuungen durch und suchen ehrenamtliche Betreuer, die sie schulen und beraten. Betreuungsvereine sind auch für jedermann Ansprechpartner, wenn es um Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen geht.
Demnächst weitere Gespräche mit der Politik
Betreuer sind gesetzliche Vertreter von Menschen, die rechtlich relevante oder finanzielle Dinge ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Behinderung. Die konkreten Aufgaben des Betreuers werden vom Betreuungsgericht genau festgelegt. Nyhsen und die Betreuungsvereine bleiben am Ball. In den nächsten Monaten sind weitere Gespräche mit Schmidt und Henke geplant.